HOG-Schäßburg / Siebenbürgen


Satzung

der Heimatortsgemeinschaft (HOG) Schäßburg e.V.

 

1. Allgemeines

Der Verein führt den Namen "Heimatortsgemeinschaft Schäßburg e.V."

Im Satzungstext verwendete Kurzform : "HOG"

Sitz des Verein ist H e i l b r o n n a. N.

Die Satzung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Der Verein wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn am 29. August 1994 unter der Nr. 2248 eingetragen.

Bankverbindung : Volksbank Flein - Thalheim e.G.
BLZ 620 626 43
Konto - Nr.: 56771002

Gründungsdatum : 15.05.1993


2. Zweck des Vereins

Die HOG versteht sich als eigenständige Gliederung der außerhalb Siebenbürgens bzw. Rumäniens ansässigen Schäßburger Landsleute, deren Anliegen es ist lokalspezifische Wünsche aufzugreifen und Aufgaben zu übernehmen, die über die Förderung durch allgemeine und überregionale Zielsetzungen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. sowie der kulturellen und sozialen Körperschaften und Einrichtungen wie z.B. der Siebenbürgisch - Sächsische Kulturrat, der Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde, die Saxonia - Stiftung, das Sozialwerk und Hilfskomitee der Siebenbürger Sachsen, die Trägervereine der siebenbürgischen Altenheime, hinausgehen und auf dieser Ebene am zweckmäßigsten gelöst werden können.

Dieser Zweck wird erreicht durch:

• Wahrung und Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls in der Gemeinschaft der Schäßburger
• Integrationshilfe für Spätaussiedler, Beratung und Betreuung von Mitgliedern
• Betreuung von Jugendlichen Schäßburger Zugehörigkeit
• Humanitäre Unterstützung der Landsleute in Schäßburg
• Dokumentation und Sicherung des Schäßburger Kulturgutes
• Unterstützung der kirchlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen in Schäßburg zur Sicherung der materiellen und immateriellen Werte der Schäßburger Gemeinschaft
• Kontakte und Zusammenarbeit mit Schäßburger Behörden zur Sicherung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten vor Ort
• Zusammenarbeit mit den Kreis- und Landesgruppen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen e.V. , dem Verband der Heimatortsgemeinschaften auf Bundesebene .


3. Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel können nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


4. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


5. Mitgliedschaft

Es kann Mitglied der HOG Schäßburg werden, ungeachtet seines Wohnsitzes, wer seine Wurzeln nach Geburt oder Abstammung in Schäßburg hat, zugezogen oder durch Heirat sich als Schäßburger versteht, aus Sympathie zur Stadt und ihrer Bevölkerung sich diesen verbunden fühlt, die Vereinssatzung anerkennt und für dessen Ziele eintritt.

Wegen der territorialen Streuung der Mitglieder im gesamten Bundesgebiet bietet es sich an, Nachbarschaften zu gründen, Nachbarväter bzw. Nachbarmütter als Gebietsvertreter/ Ortsvertreter wählen zu lassen und über diese ihre Wünsche in die HOG einzubringen.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Der Vorstand bestätigt oder lehnt den Antrag ab.

Rechte der Mitglieder :
• Recht auf umfassende Information
• Recht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen
• Aktives und passives Wahlrecht

Pflichten der Mitglieder :
• Anerkennung der Satzung und die Vereinszwecke aktiv zu fördern
• Beitragspflicht
• sich dem Verein gegenüber loyal zu verhalten


6. Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluß oder durch Tod.

Der Austritt ist schriftlich drei Monate zum Jahresende gegenüber dem Vorstand zu erklären.

Der Ausschluß eines Mitgliedes kann von dem Vorstand vorgeschlagen werden, falls das Mitglied gegen die Satzung verstößt, mit seinem Vereinsbeitrag mehr als ein Jahr im Verzug ist oder in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt.

Der Ausschluß wird dem Ältestenrat als Schiedsstelle zur Entscheidung vorgelegt. Ausschlüsse werden der Mitgliederversammlung mitgeteilt. Über Beschwerden der ausgeschlossenen Mitglieder entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

Das Ausscheiden bzw. die Streichung wird schriftlich bestätigt.


7 . Organe des Vereins HOG - Heimatortsgemeinschaft Schäßburg e.V.

• die Mitgliederversammlung
• der geschäftsführende Vorstand
• der Erweiterte Vorstand mit den Fachreferenten
• der Ältestenrat
• Beisitzer

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Davon ausgenommen ist §12 (Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins)


8. Zusammensetzung einzelner Organe

a.- Der geschäftsführende Vorstand

• Vorsitzender
• Zwei stellvertretende Vorsitzende
• Kassenwart
• Schriftführer

Alleinvertretungsberechtigt im Außenverhältnis sind der im Vereinsregister eingetragene Vorstandsvorsitzende und seine zwei Stellvertreter („Gesetzlicher Vorstand“). Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Der für die Ressort Finanzen und Mitgliederverwaltung gemäß Geschäftsordnung zuständige stellvertretende Vorsitzende übernimmt die operative Geschäftsführung des Vereins. Seine Privat-Adresse ist auch die Adresse der Geschäftsstelle des Vereins.

Die Befugnisse des Kassenwarts sind durch die Kassenordnung geregelt.

Der Schriftführer ist neben der Protokollführung Medienbeauftragter und damit zuständig für die Koordination der entsprechenden Ressorts (Presse-Publikationen-Internet).

Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden in einer Persönlichkeitswahl direkt von der Mitgliederversammlung mit relativer Mehrheit gewählt. Stellt sich jeweils nur ein Bewerber zur Wahl, so ist zu seiner Wahl die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

b.- Der erweiterte Vorstand

Die amtierenden Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands werden von Fachreferenten aus einem bis 7-köpfigen erweiterten Vorstand unterstützt. Die Anzahl der Fachreferate wird nach Bedarf vom Gesamtvorstand festgelegt.
Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden über Listen von der Mitgliederversammlung gewählt. Gewählt sind bis sieben Bewerber mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit).

In der konstituierenden Vorstandssitzung werden die konkreten Aufgaben der Fachreferate unter den gewählten Mitgliedern des erweiterten Vorstandes je nach Wissen und Neigung verteilt.
Die Fachreferate können innerhalb einer Wahlperiode (3 Jahre) vom Gesamtvorstand mit geeigneten Mitgliedern des erweiterten Vorstandes umbesetzt werden.

c.- Die Mandatsträger aller Organe werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt und bleiben im Amt bis Neuwahlen stattgefunden haben.

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands während der Amtsperiode aus, schlagen die vertretungsberechtigten Vorstände ein Ersatzmitglied aus dem erweiterten Vorstand für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds vor. Das Ersatzmitglied wird durch einfache Mehrheit vom Gesamtvorstand gewählt.

Die Aufgaben und Arbeitsweise der gewählten Mandatsträger sind durch die vom geschäftsführenden Vorstand erarbeitete Geschäftsordnung geregelt.
Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit gefasst.

d.- Aufgaben des Gesamtvorstandes

• Vorbereitung und Organisation der Vorstandssitzungen nach Bedarf
• Führung der Mitgliederliste
• Verwaltung von Beiträgen, Spenden und Vermögen
• Führung und Bestimmung des Mitteleinsatzes
• Einberufung und Abhaltung der Mitgliederversammlung
• Koordination von Projekten für humanitäre Hilfen
• Koordination von Projekten zur Sicherung des Kulturgutes
• Vertretung der HOG nach außen ( Behörden, Verbände, Institutionen)
• Rechenschaftslegung aus Anlass der Mitgliederversammlung
• Beschluss über die Vorschläge der Fachreferate
• Vorbereitung und Organisation von Schäßburger Treffen
• Laufende Information der Mitglieder in der Vereinszeitung "Schäßburger Nachrichten", durch Internetauftritt und die "Siebenbürgische Zeitung"
• Anspruch auf den früheren sächsischen Gemeinschaftsbestitz artikulieren und vertreten

e.- Der Ältestenrat

Als Beratungs- und Schiedsstelle des Vereins wird ein bis fünfköpfiger Ältestenrat von der Mitgliederversammlung für die allgemeine Wahlperiode von drei Jahren gewählt.

f.- Beisitzer

Die gewählten Nachbarväter, ein Vertreter des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien bzw. des Zentrumforums Schäßburg, sowie ein Vertreter der Evangelischen Kirchengemeinde A.B. in Schäßburg nehmen an den Vorstandssitzungen als Beisitzer teil


9. Veranstaltungen der HOG

• Vorstandssitzungen, jedoch mindestens einmal jährlich, je nach Tagesordnung ggf. mit Teilnahme des erweiterten Vorstands und des Ältestenrates.

• Mitgliederversammlung bzw. Vollversammlung in 3jährigem Turnus unter Teilnahme des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und des Ältestenrats, sowie der Mitglieder nach schriftlicher Einladung in der Vereinszeitung " Schäßburger Nachrichten" 1/4 Jahr vor Terminstellung.

Tagesordnung :
• Rechenschaftsbericht des Vorstandes
• Kassenbericht
• Bericht der Kassenprüfer
• Entlastung des Vorstands
• Anträge
• Neuwahlen (Gesamtvorstand, erweiterter Vorstand, Ältestenrat, Kassenprüfer)

Bis zum Beginn der Versammlung können weitere Tagesordnungspunkte auf Antrag der Mitglieder aufgenommen werden, allerdings keine mit satzungsänderndem Charakter.

Bei Neuwahlen hat jedes Mitglied je eine Stimme pro Funktion und Bewerber, für den Beirat und Ältestenrat insgesamt 7 Stimmen. Eventuelle Stimmenthaltungen gelten nicht, als wenn das Mitglied nicht erschienen sei. Eine Briefwahl ist wegen der Altersstruktur ausnahmsweise möglich.

Ordnungsgemäß einberufene Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Vorstand.

Über alle Beratungen, Beschlüsse und Veranstaltungen werden Protokolle angefertigt, die vom Schriftführer und dem Vorstandsvorsitzenden bzw. einem Stellvertreter unterzeichnet werden.

• Heimattage "Schäßburger Treffen" in 3jährigem Turnus mit Tätigkeitsbericht, Festvortrag und Rahmenprogramm.


10. Mitgliedsbeiträge und Spendeneingänge

Von den Mitgliedern ist ein Beitrag zu entrichten. Es ist ein Jahresbeitrag der jeweils am
1. Januar zum Beginn des Geschäftsjahres fällig wird. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.

Spenden sollten ausschließlich zweckgebunden erfolgen. Die Mitglieder der HOG werden vom Vorstand darauf hingewiesen.


11. Mitarbeit und Verwendung der Finanzmittel

• Die Mitarbeit in der HOG erfolgt ehrenamtlich.
• Die Jahresbeiträge werden satzungsgemäß eingesetzt. Abweichende Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
• Spenden werden grundsätzlich für den genannten Zweck eingesetzt.

12. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

Änderungen der Vereinssatzung einschließlich des Vereinszwecks erfolgen durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Dafür ist eine 2/3 Mehrheit der erschienen Mitglieder erforderlich.
Satzungsänderungen, die vom Amtsgericht oder dem Finanzamt gefordert werden, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.

Der eingetragene Verein endet gem. den Bestimmungen des BGB.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen e.V. München, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Beschlossen von der Mitgliederversammlung in Fürth, 30. September 2000.
Die vom Finanzamt Heilbronn mit Schreiben vom 31.03. 2003 geforderte Änderung des § 12, 5. Satz wurde vom Vorstand in der Sitzung vom 29.11.2003 beschlossen.


Die Änderung der §7 und §8 wurden von der Mitgliederversammlung am 26. September 2009 in Dinkelsbühl beschlossen.

Die Änderung des §8e wurde von der Mitgliederversammlung am 22. September 2012 in Dinkelsbühl beschlossen.

Der Vorstand


Name / Beruf Anschrift Unterschrift


Dr. Erika Schneider
76437 Rastatt
Weserstr. 2 ________________________


Harald Gitschner
85080 Gaimersheim,
Kraiberg 48  ________________________


Dr. Lars Fabritius
68259 Mannheim
Hauptstr. 150 ________________________


 


 

 

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