HOG-Schäßburg / Siebenbürgen |
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Der verwunde(r)te ZeitungsleserEs ist dies die Kommentarseite (Kolumne) unserer "Schäßburger
Nachrichten", die wir unter obiger,,Schlagzeile" künftig
gestalten wollen. Sie wurde bewußt vielseitig ausdeutbar und doch
platzsparend gewählt, um eine Vielzahl von Autoren zu recht unterschiedlichen
Themen anzuregen. Traditionsgemäß genießen die Nachbarschaften in Schäßburg
einen hohen Stellenwert. Und dabei soll es auch bleiben! In und mit ihr
sind wir alle aufgewachsen, unsere Väter wurden von ihr zu Grabe
getragen. Wir wären unwürdige Nachfahren, wollten wir daran
auch nur das Geringste ändern. Die HOG ist kein Ersatz für Schäßburger Nachbarschaften! Vielmehr möchten wir die bestehenden Gebietsvereinigungen in den Status von Nachbarschaften im Sinne unserer Väter weiterentwickeln und die gewählten Nachbarväter "ex officio'' mit Sitz und Stimme im Vorstand haben. Dörfliche HOG sind vielleicht so klein, daß ein Vorstand allen Mitgliedern im Direktverkehr Verbindung halten können. Wir hingegen müssen bei unserer "Streulage" auf etwas Wert legen, was man neudeutsch heute "Basisdemokratie" nennt. Zunächst haben wir uns mit einem selbsternannten Wahlmännergremium beholfen. Eine stimmberechtigte Vollversammlung werden wir bei den Entfernungen und unserer Altersstruktur kaum zusammenbekommen. Aus solchen Überlegungen heraus möchten wir von Nachbarschaften gewählte Nachbarväter im Vorstand haben. Sie würden dann als "gewählte Wahlmänner" den Vorstand zu wählen haben, Wünsche unserer Mitglieder in die Beratungen einbringen und den Vorstand in seiner Arbeit gleichzeitig kontrollieren. Einige Probleme bereitet uns zur Zeit noch die finanzielle Absicherung der Aufgaben. 12 DM Beitrag war die untere Grenze, auf die wir uns einigten, um keinen auszugrenzen. Offen, weil ohne Erfahrung, bleibt, wie wir die Mittel zwischen HOG und Nachbarschaft aufteilen. Einigkeit besteht aber in der Zielsetzung, die organisatorischen Ausgaben der HOG zu minimieren, um für die Gemeinschaft so viel wie möglich leisten zu können. Und da es sich durchwegs um Gemeinschaftsgelder handelt, über die eine Einzelperson statutengemäß nicht verfügen kann, haben wir auch zwei unabhängige Revisoren berufen und eine Kassenordnung beschlossen. Ihre Vorstellungen und Wünsche über die Verwendung der von Ihnen gespendeten Gelder werden von uns auch künftig gerne entgegengenommen. H. B. |