HOG-Schäßburg / Siebenbürgen


Anhang

Spezialprogramm zur touristischen Entwicklung von Schäßburg und Umgebung

Das Spezialprogramm hat zum Ziel die Lancierung eines integrierten touristischen Objekts durch die Förderung einer aktiven Partnerschaft zwischen den Vertretern der zentralen und lokalen Behörden, der Wirtschaftsagenten mit staatlichem und privatem Kapital, der Gewerkschaften, regierungsunkabhängigen Organisationen, Regionalagenten sowie anderen rumänischen oder ausländischen juristischen Personen.

I. Die Zielsetzungen des Programms

Die Arbeiten, die im Rahmen des "Spezialprogramms" ausgeführt werden, haben folgende Zielsetzungen:

1. Die Rehabilitation und Neubelebung der Burg Schäßburg - ein Ensemble, das zum UNESCO-Kulturerbe gehört - und die Schaffung einer exklusiv touristisch-kulturellen Zone in diesem Raum.

In diesem Sinne werden festgelegt:

2. die institutionellen organisatorischen Bedingungen für das Investitionsprogramm mit dem Schwerpunkt auf der Steigerung der Effizienz von Verfahren zur Begutachtung, Genehmigung und Autorisation der Investitionen;

3. die Bedingungen zur Ermutigung der privaten, rumänischen oder ausländischen Teilnehmer im Rahmen des Neubelebungsprogramms;

4. die Bedingungen für die Lösung der Fragen im Zusammenhang mit den Eigentümern und Mietern - Privatpersonen und juristischen Personen - die legal in dieser Zone existieren;

5. die Bedingungen zu ihrer Umsiedlung - wenn es der Fall sein sollte - für die Zeit der Investitionsarbeiten;

6. das Reglement für die städtischen Pläne, die Gebäude, die Gesundheit, die Gewährleistung der Sicherheit und für den Schutz der Bauten und kulturell-historischen Werte des gegenwärtigen Erbgutes.

2) Bau, Inbetriebnahme und Bewirtschaftung des thematischen Parks Schäßburg (Dracula-Land);

3) Bau, Inbetriebnahme und Bewirtschaftung eines Golfplatzes;

4) Rehabilitation der Infrastruktur durch den Bau und die Modernisierung einiger Straßen, Wasser-, Gas- und Stromleitungen, Abwasserleitungen, Pumpstationen und Kläranlagen für Abwässer;

5) Rekonversion der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte im Umfeld.

 

II. Die Implementierung des Programms

Das "Spezialprogramm" wird im Gebiet verwirklicht, das in Art. 2, Absatz 4 beschrieben ist.

Das Programm wird von SC "Fonds für die touristische Entwicklung Schäßburgs" SA zusammen mit rumänischen und ausländischen juristischen Personen implementiert.

Die für die Inangriffnahme des Programms notwendige Arbeitskraft wird aus den Reihen der Arbeitslosen im geographischen Raum, in dem das "Spezialprogramm" verwirklicht wird, sowie aus den Reihen der Fachleute rekrutiert.

 

III. Rapportierung, Monitoring und Evaluierung des "Spezialprogramms"

SC "Fonds für die touristische Entwicklung Schäßburgs" SA wird halbjährlich, oder so oft es vom Tourismus-Ministerium verlangt wird, über die technisch-finanzielle Lage berichten; das Tourismus-Ministerium wird das Monitoring jeder Etappe der Verwirklichung des Programms gewährleisten, wie das in Art. 4 vorgesehen ist.

Am Ende jedes Jahres der Implementierung des "Spezialprogramms" wird das Tourismus-Ministerium mit den Gutachten des Ministeriums für öffentliche lokale Verwaltung, des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, Transport und Wohnungen, des Kulturministeriums sowie des Ministeriums für Prognose und Entwicklung eine Evaluierung vornehmen; zu diesem Zweck wird es einen auf diesem Gebiet spezialisierten Wirtschaftsagenten auswählen, der einen Evaluierungsbericht erstellt und - sollten Abweichungen vom "Spezialprogramm" festgestellt werden - Lösungen vorschlägt.

Für die Ausgaben im Zusammenhang mit der Evaluierung wird SC "Fonds für die touristische Entwicklung Schäßburgs" SA aufkommen.

(übersetzt aus dem Rumänischen von Horst Breihofer.)

 

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Letztes Update: 08. Februar 2002 - Adresse dieser Seite: http://www.hog-schaessburg.de http://www.schaessburg-net.de © 2000 by kdg