HOG-Schäßburg / Siebenbürgen

Vergangenheitsbewältigung in Rumänien

Bericht der „Tismaneanu“- Kommission: Kommunistische Diktatur verurteilt

Rumänien ist nach langen Verhandlungen, mit zahlreichen Auflagen der EU beigetreten. Bereits im Vorfeld wurde im Zuge eines „von oben“ angeregten Selbstreinigungsprozesses versucht, die noch junge Demokratie der europäischen Familie als offene, moderne Gesellschaft zu empfehlen.
Auch wenn aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ noch 75000 Securitate - Akten unter Verschluss gehalten werden, so ist der Vorgang doch bemerkenswert und dürfte, auch ohne direkten Bezug zu Schäßburg, für alle Zeitzeugen als Genugtuung empfunden und für die Spätgeborenen von Interesse sein. Die Hintergründe unserer Aussiedlung werden auch für unsere nicht direkt betroffenen Leser verständlich.
Ende Dezember 2006 präsentierte der rumänische Präsident Traian Basescu vor dem Parlament, in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste, darunter Ex-König Mihai und Polens Friedensnobelpreisträger Lech Walesa, den Bericht der präsidialen Kommission zur Untersuchung der 45-jährigen Kommunistischen Diktatur. Dieser Bericht könnte eine Ergänzung der bekannten Dokumentation „Das Schwarzbuch des Kommunismus“ von Ste´phane Courtois u.a., Paris 1997(Piper, München 1998) sein….
In der nach dem Politikwissenschaftler Vladimir Tismaneanu benannten Kommission hat die Schäßburger Journalistin Hannelore Baier als Vertreterin der deutschen Minderheit mitgewirkt. In Anlehnung an ihren Beitrag in der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien (ADZ) bringen wir folgende Zusammenfassung:
   

Die Kommission
„Stellt mir eine wissenschaftlich fundierte Analyse zur Verfügung aufgrund derer ich die kommunistische Diktatur in Rumänien verurteilen kann“. So etwa hatte Staatspräsident Traian Basescu in einem Gespräch mit Rodica Palade, der Chefredakteurin der Wochenzeitung „22“ sich ausgedrückt, als diese ihn fragte, warum er durch Absage vom totalitären Regime die Voraussetzung nicht schaffe, dass der Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit weniger Hürden in den Weg gelegt werden. Damals erhitzten sich die Gemüter angesichts der Ernennung des neuen Vorsitzenden des Kollegiums der Behörde für das Studium der Archive der ehemaligen Securitate, CNSAS, der rumänischen „Gauck“- Behörde - und die Übergabe der Dossiers aus dem Archiv des Rumänischen Nachrichtendienstes SRI an CNSAS. Nach dem Modell der von seinem Vorgänger Ion Iliescu ins Leben gerufenen Holocaust - Kommission unter Vorsitz von Ellie Wiesel beschloss Basescu ein ähnliches Gremium zu gründen.
Am 20. April 2006 wurde die Präsidentschaftskommission für die Analyse der kommunistischen Diktatur ins Leben gerufen. An ihre Spitze berief er den – wie Wiesel – aus Rumänien stammenden, aber in den USA lebenden Politikwissenschaftler Vladimir Tismaneanu. Sie sollte bis Jahresende, d.h. vor dem bevorstehenden EU - Beitritt einen „kohärenten und rigorosen“ Bericht vorlegen, aufgrund dessen dem Präsidenten die Möglichkeit gegeben wird, die kommunistische Diktatur in Rumänien zu verurteilen. Der Kommission gehörten 18 Dissidenten, Historiker sowie Politologen an. Dazu gehört haben – anders als im Parlament und in den Medien behauptet - u.a. Prof. Dr. Alexandru Zub, der Vorsitzende der Geschichte-Sektion der Rumänischen Akademie und Marius Oprea, der Fachmann für Angelegenheiten der Securitate und Berater für Sicherheitsfragen von Premier Tariceanu.
Um möglichst viele Bereiche mit wissenschaftlich fundierten Beiträgen abzudecken, wurde der eigentlichen Kommission eine 20-köpfige „Expertengruppe“, bestehend vorrangig aus Historikern, aber auch einem Juristen und einer Wirtschaftsfachfrau zur Seite gestellt. Deren Mitglieder war der unbegrenzte Zugang zu den Archiven versprochen worden. Bis zum Abschluss der Arbeiten sind allerdings nicht alle Quellen und Dokumente zugänglich gewesen.


Fünf vor sieben? fünf vor zwölf? Foto Armin Maurer

Der Bericht
Wegen einer Reihe von verwaltungstechnischen Schritten verzögerte sich die Forschungsarbeit der Kommission, sodass als effektive Arbeitszeit nur knappe 6 Monate verblieben. Klar ist, dass auf den 660 Seiten des Berichts nicht alle Facetten des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in den Jahren 1944 -1990 behandelt werden konnten. Es bestand nie die Absicht, ein endgültiges Dokument zu schaffen, das weder ergänzt noch korrigiert werden sollte. Wenn zu den Empfehlungen, die sich der Präsident angeeignet und im Parlament verlesen hat, auch das Erarbeiten einer Enzyklopädie des Kommunismus in Rumänien und eines Lehrbuchs für den Schulunterricht gehören sowie das jährliche Vergeben von Stipendien an junge Forscher, die sich dem Thema widmen, wäre die Fortsetzung der Arbeit gesichert.
Der Bericht, der u.a. von den Websites des Präsidialamtes (www.presidency.ro), der Tageszeitung „Cotidianul“ oder des Fernsehsenders „Realitatea TV“ abrufbar ist, umfasst drei große Kapitel.
Kapitel 1 ist der Kommunistischen Partei gewidmet, wobei in Unterkapiteln die Rolle der sowjetischen Berater, die Wahlen in Rumänien, der Abbau der Zivilgesellschaft und die Massenorganisationen behandelt werden. Am umfangreichsten ist Kapitel 2, in dem auf die Repression und den Widerstand eingegangen wird. Behandelt wird die Securitate als Instrument der KP und ihre Methoden zur Rekrutierung der Informanten, die repressive Gesetzgebung, die Gefängnisse, aber auch Zwangsumsiedlungen und das Zwangsdomizil, der antikommunistische bewaffnete Widerstand, die Studentenproteste von 1956, die Arbeiteraufstände im Schiltal (1977) und in Kronstadt / Brasov (1986), u.a.
Das dritte Kapitel ist mit „Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur“ überschrieben. Im Detail werden die juristischen Institutionen, die Kommandowirtschaft, die Vergesellschaftung der Landwirtschaft, die Mangelwirtschaft der 80er Jahre, die Demografie-Politik des Ceausescu-Regimes, die Unterrichtsreform und die ideologische Erziehung und das Ideologie-Monopol in der Kultur behandelt. Desgleichen wird auf die Lage der Glaubensgemeinschaften und der nationalen Minderheiten, die kommunistische Repression in der Sowjetischen Moldaurepublik und die Revolution 1989 eingegangen.

Die deutsche Minderheit betreffend sind auf 8 Seiten des Berichtes die drei Maßnahmen analysiert, die sie im Besonderen betraf: die Deportation in Arbeitslager, die Agrarreform und die Familienzusammenführung bzw. „Verkauf”. Mit umfangreichen Quellverweisen werden im Bericht einzelne Aspekte des Schicksals der deutschen Minderheit aufgeführt.
Im Unterschied zu anderen Minderheiten, wurden die Deutschen mit dem Frontwechsel Rumäniens am 23. August 1944 und die Trennung der meisten Familien infolge des von Deutschland verlorenen Krieges schwer getroffen. Als Begründung für die Unterdrückung der deutschen Minderheit werden genannt: das Volksgruppengesetz von 1940, nachdem die deutsche Minderheit insgesamt zu Kollaborateuren Hitlerdeutschlands erklärt wurden sowie das Deutsch-Rumänische Abkommen von 1943 zur Einberufung rumänischer Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit in die Waffen-SS, in Folge dessen bei Kriegsende 50.000 Rumäniendeutsche dem feindlichen Lager angehörten. Es werden erwähnt die Flucht aus Nordsiebenbürgen und dem Banat, die Umsiedlung der Deutschen aus Bessarabien, der Bukowina und Dobrudscha und die Internierung der Heimkehrer. Die Aberkennung bürgerlicher Rechte bis 1948 sowie die allgemeine Enteignung einschließlich der evangelischen und römisch-katholischen Kirche bei gleichzeitigem Verzicht auf eine gewaltsame Vertreibung wie im heutigen Polen, Tschechien und Ungarn geschehen.
Es werden die Enteignung und die teilweise Restitutionen an die deutsche Landbevölkerung, die Arbeitslager, die politischen Prozesse (1959) sowie die kulturellen Einschränkungen erwähnt.
Ausführlicher und mit Zahlen belgt ist der „Wiederaufbau” in der Sowjetunion. Die Deportation, unter anderem aufgrund eines von Stalin persönlich unterschriebenen Befehls betraf 69 332 Personen aus Rumänien, zusätzlich 5 324 Deutsche aus den 1945 zu Ungarn zählenden Gebieten. Genannt wird die Zahl von rund 30 000 Siebenbürger Sachsen, von denen 10% in Arbeitslagern verstarben, weitere 2% bei der Heimkehr nach 5 Jahren Zwangsarbeit. Rund 75% der Deportierten wurden nach Rumänien entlassen, 25% nach Deutschland und Österreich.
Die Agrarreform von 1945 betraf vornehmlich die generell als Kollaborateure eingestufte deutschen Landwirte. Sie stellten damals 74% der gesamten deutschen Minderheit dar. In einem Erfolgsbericht von Januar 1947 wird gemeldet, dass bis dato 143 000 Sachsen und Schwaben enteignet wurden, bzw. 804 Tausend Joch Ackerboden gleich 95% der dieser Minderheit gehörenden Flächen. 1953 wird dieses alles als Fehler eingestanden, jedoch eine Rückgabe mit einhergehender Zwangskollektivierung verknüpft.
Die „Familienzusammenführung” ab 1950 nach Absprache mit der Bundesregierung, insbesondere der Regierung Brandt und Schmidt, zu Beginn durch private Vermittler und dem Roten Kreuz, wird mit Zahlen belegt. Diese dürften insbesondere für den rumänischen Leser, der von einem „Verkauf” der Deutschen (und Juden) gehört hat, von Interesse sein. Für ein Kopfgeld zwischen 1800 und 11000 DM, mit periodischen Aufbesserungen und zusätzlichen Bonus-Zahlungen bei mehr als 11000 Menschen pro Jahr hat Rumänien allein 1967-1989 1,4 Milliarden DM von der Bundesrepublik erhalten. Auch werden zusätzliche Ausbildungsentschädigungen und Bestechung erwähnt.
In den Unterkapiteln über die ungarische Minderheit, die Deportation der Banater in den Baragan, das Zwangsdomizil sowie die Kontrolle des Wohnraums oder die Schulreform u.a. sind allgemeine Fakten aufgezählt, von denen die Deutschen in Rumänien mitbetroffen waren. In den Schlussfolgerungen werden als zu den Dissidenten sowie Regimegegnern und –Kritikern zählend Herta Müller, William Toto, Richard Wagner und Helmut Frauendorfer namentlich genannt.
Die einzelnen Unterkapitel sind von unterschiedlichen Autoren verfasst worden und der zurzeit vorliegenden Variante des Berichts ist anzumerken, dass er nicht aus einer Feder stammt. Für die Drucklegung sollen die Kapitel nun vereinheitlicht werden.

Die Verurteilung
Als Begründung für die Verurteilung der kommunistischen Diktatur in Rumänien sind in der Schlussfolgerung zum Bericht 21 Punkte aufgezählt:
(1) Aufgabe der nationalen Interessen durch grenzenlosen Servilismus in den Beziehungen zur Sowjetunion nach 1945,
(2) Vernichtung des Rechtsstaates und des Pluralismus, insbesondere nach der Wahlfälschung von November 1946,
(3) Zerschlagung der politischen Parteien und der verfassungskonformen Kontinuität durch den Staatsstreich vom 30.12.1947 und gewaltsame Absetzung des Königs.
(4) Einführung einer Moskau-hörigen, den kulturellen und politischen Werten feindlich gesinnten Diktatur, Liquidierung der Gewerkschaften, der Sozialdemokratie, Unterordnung der Justiz den Interessen des Regimes
(5) Durchsetzung der Gewaltherrschaft der „Nomenklatura“ unter dem Deckmantel der „Diktatur des Proletariats)
(6) Politik der sozialen Exterminierung (physische Liquidierung, Deportationen, Zwangsarbeit) des Bürgertums, der Bauern, Intellektuellen, u.a.
(7) die Verfolgung der ethnischen, religiösen, kulturellen oder sexuellen Minderheiten, Unterdrückung jeglicher Gedankenfreiheit
(8) Liquidierung politischer Häftlinge
(9) Liquidierung des antikommunistischen Widerstands („Partisanen“, u.a.)
(10) Repressalien gegen die Gegner des Kommunismus, die Religionsgemeinschaften, die zionistische Bewegung sowie der Verbot der Griechisch-Katholischen Kirche
(11) Einkerkerung und Liquidierung der Bauern, die sich gegen die Zwangskollektivierung erhoben, Niederschlagung bäuerlicher Revolten
(12) Deportationen mit dem Ziel der Exterminierung, ethnische Repressionen, Vertreibung und „Verkauf“ der Juden und Deutschen
(13) Unterdrückung der nationalen Werte, der westlichen Kultur, Demütigung der Intellektuellen, extreme Zensur
(14) Unterdrückung der Studentenbewegung 1956 und der Sympathiekundgebungen für Ungarn und Polen, Studentenprozesse
(15) Niederschlagung der Streiks im Schiltal (1977) und Kronstadt (1987)
(16) Verhaftung bekannter Dissidenten in den 70er- und 80er-Jahren, Auftragsmorde und Prozesse angeblicher Verräter
(17) Zerstörung des historischen und kulturellen Erbes, ein Viertel der historischen Altstadt von Bukarest, „Systematisierungen“ der Dörfer
(18) Folgen der „Demografie-Politik“ (1966-1989) mit tausenden Toten
(19) Einführung von irrwitzigen Normen zur „rationellen Ernährung“, das Volk war dadurch zu Hunger und Kälte verurteilt
(20) Instrumentalisierung der materiellen und geistigen Armut der gesamten Bevölkerung zur kommunistischen Machterhaltung, ein Volk als Experimentiermasse für ein irrsinniges Experiment des „Social Engineering“.
(21) und nicht zuletzt die von Ceausescu mit Genehmigung der Parteiführung angeordnete Tötung von Aufständischen während der antikommunistischen Revolution 1989.

Ob damit ein Unrechtssystem lückenlos analysiert wurde, eine zwei Generationen währende Ära aufgearbeitet wurde, sei dahingestellt. Immerhin werden Fakten bisheriger Tabu-Themen beim Namen genannt. Auftraggeber und die Untersuchungskommission haben sich um die Aufklärung von millionenfachem Leid verdient gemacht.
Für die 45 Jahre währende kommunistische Herrschaft werden 500.000 bis 2 Millionen Opfer geschätzt. Die Zahl umfasst jene die ermordet wurden, in den Gefängnissen oder Lagern saßen und dort starben, aber auch diejenigen, die „nur“ ein Zwangsdomizil hatten.
Ihnen und ihren Nachkommen gegenüber entschuldigte sich Präsident Basescu im Namen des demokratischen rumänischen Staates.

Nachwort: In einem Fernsehduell anlässlich der Präsidentenwahlen 2004 hatte sich Basescu vor einem Millionenpublikum freimütig geäußert „Die Rumänen sind dazu verflucht, zwischen zwei ehemaligen Kommunisten wählen zu müssen, zwischen Adrian Nastase und Traian Basescu. Nach 15 Jahren gibt es immer noch keinen Politiker, der nicht von kommunistischen Verhaltensweisen geprägt wäre.“ Ob es den nun nach 18 Jahren gibt? Er wurde gewählt, nannte die Dinge beim Namen, er brach das Gesetz des Schweigens. Er wollte einen Rechtsstaat in dem die Gesetze für alle gleichermaßen gelten und wurde vom Parlament seines Amtes enthoben…. (Aus „Die Kleptokraten putschen“, FAZ vom 23.04.2007).
Letzte Meldung: In einem am 19. Mai 2007 abgehaltenen Referendum sprachen sich rund 75% der Wähler gegen eine Amtsenthebung des Präsidenten aus und widersprachen somit ihren parlamentarischen Vertretern. Die meisten Anhänger hatte Basescu in den Kreisen Hermannstadt, dem Banat sowie in seiner Heimat, der Dobrudscha. Mal sehen, wie der ehemalige Seemann sein Land wieder in ruhiges Fahrwasser bringt und den „Kreuzzug gegen die Korruption“ (Reuters) fortsetzen kann.

Hermann Theil (Weinsberg)

 

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